Neues Rulebook zur Verification of Payee

Ein Update zur neuen Pflicht für Instant Payments
Der Europäische Zahlungsverkehrsausschuss (EPC) hat im Oktober das Rulebook zur Verification of Payee (VoP) veröffentlicht – ein zentrales Dokument, das wichtige Neuerungen und Spezifikationen für die automatisierte Plausibilitätsprüfung enthält. Diese Prüfung wird im Rahmen der neuen Instant Payments Verordnung ab Oktober 2025 für alle SEPA-Transaktionen verpflichtend.

Was ist die Verification of Payee?

Die Verification of Payee (VoP) zielt darauf ab, die Verbindung zwischen der IBAN und einem
eindeutigen Identifikator – wie dem Namen des Kontoinhabers – automatisiert zu prüfen. Dafür ist eine
schnelle und standardisierte Kommunikation zwischen der Zahler- und Empfängerbank erforderlich.
Diese Herausforderung macht ein hohes Maß an Standardisierung und Interoperabilität zwischen
europäischen Banken notwendig.
Als Grundlage hat der EPC ein VoP-Schema definiert, das am 10. Oktober 2024 in der Version 1.0
veröffentlicht wurde. Ziel ist es, eine weitgehend einheitliche Verarbeitung in Europa sicherzustellen,
da die VoP ab Oktober 2025 sowohl bei Echtzeitzahlungen als auch bei regulären SEPA-
Transaktionen zum Einsatz kommt.

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Die wichtigsten Neuerungen des Rulebooks

1. Aktualisierte Prozesse und neue Funktionen
abbildet. Zwei zusätzliche Funktionen sollen die Interoperabilität gewährleisten:

Routing- und Verifizierungsmechanismen (RVMs): Diese unterstützen Zahlungsdienstleister (PSPs) bei der Umsetzung des Namensabgleichs.

EPC-Verzeichnisdienst: Ein zentrales Verzeichnis, das die operativen Adressen und Daten der Scheme-Teilnehmer speichert und pflegt. Nur registrierte und zugelassene PSPs können am Scheme teilnehmen, was technische, organisatorische und rechtliche Anforderungen mit sich bringt.
Bildquelle: Verification Of Payee Scheme Rulebook EPC218-23/2024 Version 1.0
2. Neue Identifikationsmöglichkeiten
Neben der IBAN und dem Namen des Kontoinhabers können Banken auf freiwilliger Basis zusätzliche eindeutige Identifikatoren für den Abgleich nutzen, wie z. B. die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT).
3. Einheitliche Rückmeldeparameter
Beim Matching-Prozess wird ein einheitliches System verwendet, das Rückmeldungen in Form einer „Ampel“ darstellt:
Bei mehreren Kontoinhabern ist die Zahlerbank verpflichtet, mindestens den Vor- und Nachnamen eines Inhabers anzugeben. Die Empfängerbank gibt nur den in der Anfrage genannten Namen zurück – ein Ansatz, der auch den Anforderungen der DSGVO entspricht.

Die faktische Darstellung obliegt dabei dem jeweiligen PSP. Das Rulebook sieht auch die Verwendung von Tradenamen für Business-Konten vor. Hierzu muss eine intelligente Lösung des VoP-Services entwickelt sein.
4. Angepasste Antwortzeiten
Die maximale Antwortzeit für VoP-Anfragen wurde von 3 auf 5 Sekunden erhöht, mit der Empfehlung, die Antwortzeit unter 1 Sekunde zu halten. Diese Anpassung berücksichtigt mögliche infrastrukturelle Herausforderungen bei Banken, birgt jedoch Risiken für die Akzeptanz des Services.

Herausforderungen und Handlungsbedarf

Das Rulebook liefert eine solide Basis für die europaweite Umsetzung der VoP. Dennoch bleiben große Herausforderungen, unter anderem:

Mit weniger als einem Jahr bis zum geplanten Start im Oktober 2025 wird die Zeit knapp. Banken und
Zahlungsdienstleister sollten sich umgehend für eine Lösung entscheiden. Je schneller die
Implementierung erfolgt, desto besser – sowohl für die Compliance als auch für die Sicherheit im
Zahlungsverkehr.

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rund um die Verification of Payee.

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